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Gemeinsamer
europäischer
Referenzrahmen für
Sprachen
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3. ] Schreiben:
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C 2
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Kann
klar, flüssig und stilistisch dem jeweiligen Zweck angemessen schreiben.
Er/sie kann anspruchsvolle Briefe und komplexe Berichte oder Artikel
verfassen, die einen Sachverhalt gut strukturiert darstellen und so dem
Leser helfen, wichtige Punkte zu erkennen und sich diese zu merken. Er/sie
kann Fachtexte und literarische Werke schriftlich zusammenfassen und
besprechen.
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C 1
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Kann
sich schriftlich klar und gut strukturiert ausdrücken und seine/ihre
Ansicht ausführlich darstellen. Er/sie kann in Briefen, Aufsätzen oder
Berichten über komplexe Sachverhalte schreiben und die für ihn/sie
wesentlichen Aspekte hervorheben. Er/sie kann in seinen/ihren
schriftlichen Texten den Stil wählen, der für die jeweiligen Leser
angemessen ist.
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B 2
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Kann
über eine Vielzahl von Themen, die ihn/sie interessieren, klare und
detaillierte Texte schreiben. Er/sie kann in einem Aufsatz oder Bericht
Informationen wiedergeben oder Argumente und Gegenargumente für oder
gegen einen bestimmten Standpunkt darlegen. Er/sie kann Briefe schreiben
und darin die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen
deutlich machen.
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B 1
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Kann
über Themen, die ihm/ihr vertraut sind oder ihn/sie persönlich
interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben. Er/sie kann
persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken
berichten.
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A 2
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Kann
kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben. Er/sie kann einen
ganz einfachen persönlichen Brief schreiben, z.B. um sich für etwas zu
bedanken.
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A
1
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Kann
eine kurze einfache Postkarte schreiben, z.B. Feriengrüße. Er/sie kann
auf Formularen, z.B. in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw.
eintragen.
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